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   BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3955
BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren - Verkehrsanwaltsgebühr - Nichtberücksichtigung vom Parteivertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1884
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146 f.] m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05

    Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität im Rahmen der Anwaltshaftung

    Derartige besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht in den Entscheidungsgründen eingeht (BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1995, 1884, 1885; 1999, 1387, 1388).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Erörtert das Gericht den wesentlichen Tatsachenvortrag des Betroffenen in den Entscheidungsgründen nicht, liegt darin jedoch lediglich ein Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe den Vortrag bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884 (1885)).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01

    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in

    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 BKa 33/96

    Anspruch eines Diplompädagogen auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung

    Das BVerfG sieht das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nämlich nur dann als verletzt an, wenn das Eingehen auf den Tatsachenvortrag einer Partei vom Rechtsstandspunkt des Gerichts aus überhaupt geboten war (Beschluß vom 27. Januar 1995 - 1 BvR 1444/94 - NJW 1995, 1884, 1885).
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